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BVerwG, 07.03.1967 - VIII B 58.64 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei der Einlegung eines Rechtsmittels
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1964 - II A 357/63
- BVerwG, 07.03.1967 - VIII B 58.64
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1967 - VIII B 58.64
Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung über die Klage oder das Rechtsmittel die Stellungnahme zu einer Rechtsfrage erfordert, die klärungsbedürftig ist, weil ihre Entscheidung von Bedeutung sein kann für die rechtliche Beurteilung einer größeren Zahl gleich- oder ähnlich gelagerter Rechtsfälle, und dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestande zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 und die Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 132 Nr. 1, …und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 -, Buchholz a.a.O. Nr. 16). - BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1967 - VIII B 58.64
Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung über die Klage oder das Rechtsmittel die Stellungnahme zu einer Rechtsfrage erfordert, die klärungsbedürftig ist, weil ihre Entscheidung von Bedeutung sein kann für die rechtliche Beurteilung einer größeren Zahl gleich- oder ähnlich gelagerter Rechtsfälle, und dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestande zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 und die Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 132 Nr. 1, …und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 -, Buchholz a.a.O. Nr. 16). - BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1967 - VIII B 58.64
Das ist dann der Fall, wenn die Entscheidung über die Klage oder das Rechtsmittel die Stellungnahme zu einer Rechtsfrage erfordert, die klärungsbedürftig ist, weil ihre Entscheidung von Bedeutung sein kann für die rechtliche Beurteilung einer größeren Zahl gleich- oder ähnlich gelagerter Rechtsfälle, und dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestande zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 und die Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 132 Nr. 1, und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 -, Buchholz a.a.O. Nr. 16).